Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung

Was müssen Sie umsetzen? / Warum Datenschutz?

Denkender Mann

 

Als Datenschutzberater leben wir davon, Ihnen zu helfen den Datenschutz richtig umzusetzen! Wir wollen Ihnen aber nichts verkaufen, was Sie nicht brauchen!  

Am Ende dieser Seite finden Sie ein Formular mit dem Sie analysieren können ob Sie, bzw. Ihr Unternehmen oder Verein die DSGVO und das BDSG umsetzen und ob Sie zusätzlich auch noch einen Datenschutzbeauftragten benötigen. 

Leider können wir nicht alle Faktoren berücksichtigen die dafür Verantwortlich sind, dass die DSGVO und das BDSG umgesetzt werden muss und dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, da dies zu umfangreich und zu kompliziert würde, deshalb sind die Ergebnisse immer unter Vorbehalt. Wollen Sie genau wissen, was Sie umsetzen müssen, dann melden Sie sich bei uns und wir können dies zusammen mit Ihnen kostenlos klären.

Der Fragebogen ist mehrsprachig, Sie können zwischen den folgenden Sprachen wählen:

Englisch, Italienisch, Deutsch, Polnisch, Tschechisch, Niederländisch, Spanisch, Ungarisch, Serbisch, Kroatisch, Russisch, Ukrainisch, Schwedisch, Norwegisch, Dänisch, Finnisch, Portugiesisch, Griechisch, Luxemburgisch, Türkisch, Koreanisch und Französisch

 

Da ich nicht alle Sprachen spreche, können die Übersetzungen teilweise holprig sein. Ich habe deshalb die Übersetzungsdatei mit hochgeladen und würde mich freuen, wenn Sie die Übersetzungen verbessern würden. Senden Sie die Änderungen einfach an CCSP@hsp-datenschutz.de.

So, nun wissen Sie, ob Sie die Datenschutzgesetze umsetzen müssen. Aber was müssen Sie alles beachten?

Mit dem Inkrafttreten der DS-GVO hat sich gar nicht so viel zu dem was im Datenschutzgesetz seit 2009 bereits gefordert war geändert.
Eine wichtige Änderung war allerdings, dass der Grundsatz der Rechenschaftspflicht (Artikel 5 (2) DSGVO) eingeführt wurde. Das bedeutet, dass es zu einer Umkehr der Beweispflicht gekommen ist. Wenn früher etwas passiert ist, so musste die Datenschutzbehörde nachweisen, dass Sie einen Fehler begangen haben. Heute müssen Sie nachweisen, dass Sie alles richtig gemacht haben. Das können Sie aber nur, wenn Sie viele Sachen dokumentieren.

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten / Beschreibung der Verarbeitungstätigkeiten

Von zentraler Bedeutung ist dabei das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, in ihm dokumentieren Sie welche personenbezogene Daten Sie zu welchen Zwecken verarbeiten und erfassen darin auch alle Informationen, die Sie im Rahmen Ihrer Informationspflicht gegenüber der betroffenen Personen benötigen und die Sie benötigen ob die Verarbeitungen wirklich datenschutzkonform sind.

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten:

  •  dient dem Nachweis der datenschutzkonformen Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten gegenüber der Datenschutzbehörde
  •  ist Grundlage zur Erfüllung der Informations- und Auskunftspflicht, die Sie gegenüber den betroffenen Personen haben
  •  ist die Grundlage zur Umsetzung Ihrer Datenschutzpflichten, wie z.B. der Umsetzung der Lösch- und Aufbewahrungsfristen, der Minimierung der Erfassung der personenbezogenen Daten auf das notwendige Maß, die Umsetzung von Zugriffsrechten und vielen mehr.
  • dient der Identifikation von Auftragsverarbeitungen, für die Sie ein Vertrag mit dem Auftragsverarbeiter abschließen müssen.
  •  und vieles mehr!

Je nach Risiken der von Ihnen verarbeiteten Daten müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um sie zu schützen. Sie müssen nachweisen, dass diese Maßnahmen funktioniert haben und funktionieren, dazu müssen Sie sich regelmäßig von der Funktionsfähigkeit vergewissern. Sie wissen, nichts ist beständiger als der Wandel! Eine Kontrolle, die gestern noch funktionierte, ist heute vielleicht schon veraltet und funktioniert nicht mehr.

Jedes Unternehmen ist unterschiedlich! Wir können Ihnen helfen festzustellen, was Sie dokumentieren müssen und diese Dokumentationen zusammen mit Ihnen anfertigen und notwendige Kontrollen implementieren, bzw. bestehende Kontrollen anzupassen.

Genauso wichtig ist es, dass Sie Ihre Mitarbeiter ausstreichend zum Thema Datenschutz schulen, auch das müssen Sie nachweisen. Auch hier können wir Ihnen helfen!

Die Aufzählung Ihrer Pflichten aus dem Datenschutz ist natürlich nicht vollständig, sondern soll Ihnen einen Eindruck vermitteln, was Sie alles berücksichtigen müssen.

Wir sind gerne bereit Sie bei der Umsetzung des Datenschutzes zu unterstützen und Aufgaben für Sie zu übernehmen.

Sprechen Sie uns jederzeit an!

 

Mann mit Plakat